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BVerwG, 21.08.1992 - 8 B 31.92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Unterlassen der Beseitigung von Abwässern durch eine Gemeinde aus beitragsrechtlichen Gesichtspunkten - Verhinderung der Verbesserung der Abwasserverhältnisse in ihrem Gemeindebereich aus beitragsrechtlichen Gesichtspunkten
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 29.11.1991 - 23 B 89.1824
- BVerwG, 21.08.1992 - 8 B 31.92
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 87.88
Zweitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen …
Auszug aus BVerwG, 21.08.1992 - 8 B 31.92
Zur Vermeidung von Mißverständnissen mag gleichwohl klargestellt werden, daß die im angefochtenen Urteil auf S. 16 enthaltenen, auf das Vorliegen einer Abweichung hindeutenden Zitate "a.A.: BVerwG vom 25.11.1981, BVerwGE 64, 218 [BVerwG 25.11.1981 - 8 C 14/81]" und "a.A.: BVerwG vom 27.4.1990 BayVBl. 1990, 666" unvollständig bzw. unzutreffend sind.Ob ein materiell rechtswidriger Verwaltungsakt heilbar ist, entscheidet das jeweils einschlägige materielle Recht (Urteil vom 27. April 1990 - BVerwG 8 C 87.88 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 218 S. 51 m.w.N.).
- BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 14.81
Rückwirkung - Beitragssatzung - Beitragsbescheid - Rechtswidrigkeit - Heilung
Auszug aus BVerwG, 21.08.1992 - 8 B 31.92
Zur Vermeidung von Mißverständnissen mag gleichwohl klargestellt werden, daß die im angefochtenen Urteil auf S. 16 enthaltenen, auf das Vorliegen einer Abweichung hindeutenden Zitate "a.A.: BVerwG vom 25.11.1981, BVerwGE 64, 218 [BVerwG 25.11.1981 - 8 C 14/81]" und "a.A.: BVerwG vom 27.4.1990 BayVBl. 1990, 666" unvollständig bzw. unzutreffend sind.